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DIE ZIELSETZUNG DER AUSBILDUNG
Sie sind im Alter zwischen 18 und 25 Jahre und kommen aus ein europäisches Land, wo Sie bereits ein Prüfungszeugnis nach zwei Jahren Ausbildung erhalten haben. Sie können Ihre Ausbildung vervollständigen, und Ihre Kompetenzen erweitern, indem Sie ein Jahr zusätzlich Ausgebildet werden um ein weiteres Abschlusszeugnis in unserem Land zu erhalten.

BEWERBUNG
Die Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein und ein Minimum französische Sprach Kenntnissen Beherrschen. Sowie auch ein wenig Berufserfahrung, bzw eine Kopie des Zeugnis die ihre Kompetenzen in ihrem Land rechtswirksam macht. Die Ausbildungen sind zu aller erst in bereich der Mechanik und Friseur angeboten, es werden ebenfalls Bewerber im Gebiet der Ernährung (Metzgerei, Bäckerei, Konditorei), Zahnersatz oder Apotheker Vorgeschlagen.

DIE AUSWAHL
Unsere europäischen Partner (Schule oder Berufsverbände) werden eine erste Auswahl in ihrem Land durchführen, dann wird der CIFAC die Endauswahl vornehmen.

DIE SPRACHWISSENSCHAFTLICHEN FÄHIGKEITEN
Es ist wünschenswert, dass die Sprach Kenntnisse, vor der Ankunft in Frankreich vorhanden sind, damit die Kommunikation erleichtert wird. Die Bewerber werden während der ersten Woche einen intensiven Sprach Kurs im CIFAC erhalten, so dass die Lehrlinge den normalen Unterrichte mit den französischen Lehrlinge folgen können. Es werden natürlich auch Nachhilfe Unterrichte angeboten, falls bedarf sein sollte, um dem Lehrling den Unterricht zu erleichtern.

DER UNTERRICHT IM CIFAC
Die Ausbildung im CIFAC geschieht nach einem dual System, drei Wochen im Betrieb und eine Woche in der Berufschule (mit ein bezahlten Lehrvertrag). Die Kompetenzen sind gleichzeitig von der Berufschule wie auch vom Lehrmeister eingeschätzt. Die Endprüfung findet im Juni mit der Bewertung der Kompetenzen sowohl im professionellen als auch im allgemeinen Bereich statt (siehe nachstehende Einzelheiten).

 

FACHGEBIET

%

ALLGEMEINE GEBIETE

%

Praktisch Übung

30%

Kommunikation in französisch

10%

Fachkunde

15%

Mathematik

10%

Chemie Physik oder Biologie ( unterschiedlich nach Fachrichtung)

15%

Geschichte- Geographie

4%

Recht und Umwelt des Unternehmens

5%

Fremdsprache

4%

Rechtsbelehrung- Staatsbürgerkunde

2%

Sport

5%

Der Ausbildungsvertrag ist ein Vertrag mit einer bestimmten Dauer Zeit zwischen ein oder zwei Jahren, der vom Lehrling wie auch vom Arbeitsgeber unterschrieben wird.
Bedingung:

 
   

•  Dauer Minimum ein Jahr

    •  5 Wochen bezahlen Urlaub.
    •  Sozialschutz, der mit jenem der Angestellten identisch ist.
    •  Lohn 41% bis 61% des gültigen Mindestgehalts, nach Alter und Bildungsjahr (siehe Beschreibung)
     
 

Bezahlung entsprechend dem Mindestlohn

Auf ein Basis von 35 std pro Woche

Währung

Euro

Alter 18-21

41<49% des Mindestlohnes

Alter +21

53<61% des Mindestlohnes

DIE UNTERKUNFT UND DIE UNTERBRINGUNG IM BETRIEB
Diese werden vom CIFAC organisiert und überprüft: Die Betriebe die einen europäischen Lehrling empfangen möchten werden ausgewählt, so das die Kandidaten vorgestellt werden und der vertrag bei Einverständnis beider Parteien unterschrieben wird. Der CIFAC hilft ebenfalls dem Lehrling, eine Unterkunft in guten Bedingungen zu finden.

DIE ZUORDNUNG
Der CIFAC koordiniert die Gesamtheit des Vorgehens. Für eine gute Verständigung und des wohl der Person steht ihr eine Bezugsperson zu Verfügung vor Ort oder Telefonisch.

DAUER DES VERTRAGES
Beginnt Ende August 2007 / und Endet Ende August 2008.

UND DANACH?
Die europäischen Lehrlinge, die die Endprüfung bestehen können erneut einen vertrag abschließen (eine neue ausbildung,eine höhere bildung)

BEISTAND
Das CIFAC Team ist bereit, den europäischen Lehrlingen die sich in unsere Einrichtung Bewerben Hilfe und Beistand anzubieten.

Cifac e.mail : isabelle.duvail@cm-caen.fr

tel : +33 2 31 53 25 88 / mobile +33 6 28 98 11 08 / fax +33 2 31 53 25 31

2, rue Claude Bloch - BP 5059 - 14077 CAEN Cedex 5 - Tel : 02 31 53 25 30 - Fax : 02 31 53 25 31